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Denn sie wissen, was wir tun

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Die Bürger von Thüringen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz müssen sich sogar darauf einstellen, dass ihre E-Mail-Konten künftig auch dann von der Polizei überwacht werden können, wenn keinerlei Verdacht gegen sie vorliegt. »Präventiv-polizeiliche Telekommunikationsüberwachung« heißt der einigermaßen revolutionäre Paragraf im Juristen-Sprech, den diese Länder ohne viel Aufhebens ins Landespolizeirecht aufgenommen haben. Er ermächtigt die Polizei nach richterlicher Anordnung, den Telefon- und E-Mail-Verkehr von völlig unschuldigen Bürgern anzuzapfen. Es reicht schon, wenn man unwissentlich in den Umkreis eines Terrorverdächtigen gerät; sei es als Nachbar, Mitbewohner, Arbeitskollege oder Sportsfreund. »Kontakt- und Begleitpersonen« nennt das Gesetz diesen Personenkreis. Für dessen Überwachung bedarf es nicht einmal einer konkreten Gefahr (wie sonst im Polizeirecht). Stattdessen sind die Paragrafen darauf zugeschnitten, langfristige Observationen zu ermöglichen. Bis zu fünf Monate E-Mail- und Telefon-Verkehr dürfen die Beamten auf Anordnung eines Richters auswerten.

[via: Die Zeit – Politik : Denn sie wissen, was wir tun]


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